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Wichtige Hinweise für Sie

PERSONALAUSWEIS

Gold gilt als sichere Vermögensanlage in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Doch wer einen An- oder Verkauf des Edelmetalls in Form von beispielsweise Altgold tätigen möchte, kann das Vorhaben ohne einen gültigen Personalausweis nicht realisieren. Wozu werden die individuellen Daten aber genau benötigt?

AUSWEISPFLICHT

Laut §147a GewO ist es verboten, von Minderjährigen gewerbsmäßig Edelmetalle in Form von Gold, Silber, Platin und Platinbeimetalle wie Paladium, edelmetallhaltige Legierungen wie Zahngold, sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen oder Edelsteine wie Diamanten zu erwerben. Hierzu werden die Personalien des Verkäufers aufgenommen und unterschrieben.

ZUR VERMEIDUNG VON GELDWÄSCHE

Die Rechtsgrundlage für solche Transaktionen bildet das im Dezember 2011 in Kraft getretene Gesetz zur Geldwäscheprävention. Dieses besagt, dass bei einem Kauf oder Verkauf aller Wertanlagen, die eine Mindesthöhe von 15.000 Euro erreichen, die Vorlage des Personalausweises verpflichtend ist. Anderenfalls sind die Händler gezwungen, das Geschäft nicht vorzunehmen.

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